Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie vom 01.09.2018 wird für die Anschaffung und Installation von Wandladestationen zum Laden von Elektrofahrzeugen für jedes installierte Gerät ein Zuschuss von 200 Euro gewährt. Zur Abwicklung des Förderprogramms stehen aus kreiseigenen Mitteln 20.000 Euro als Prämien zur Verfügung.
Weitere Informationen unter https://www.klimaschutz-schwalm-eder.de/index.php?option=com_content&view=article&id=173:foerderung-von-wandladestationen-fuer-e-fahrzeuge&catid=78&Itemid=313
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